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Pnrr: 1,2 Milliarden Euro für Bereitstellung von Studenten-Wohnungen

Für die Bereitstellung von Studenten-Unterkünften stehen – bis zur Erschöpfung der Mittel – 1,2 Milliarden Euro aus dem Pnrr-Fonds zur Verfügung. Für die Anträge gelten mehrere Voraussetzungen.

Das Ministerium für Universität und Forschung hat einen neuen Aufruf für die Errichtung und anschließende Bereitstellung von Wohnheimen für Studierende veröffentlicht – insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbau-Fonds (Pnrr) stehen dafür bereit. Der Aufruf richtet sich an Betreibende öffentlicher und privater Strukturen mit mindestens 20 Wohneinheiten, die sich in der Nähe von Universitätsstandorten oder in Gebieten mit guter Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel befinden. Darüber informiert die Task force Pnrr des Landes Südtirol. 

Voraussetzungen

Um sich bewerben zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Zum einen müssen 30 Prozent der Wohneinheiten für Studentinnen und Studenten mit Studienbeihilfen reserviert werden, zum anderen müssen die Preise für die übrigen Betten mindestens 15 Prozent unter dem durchschnittlichen Marktpreis liegen.

Anträge online stellen

Der Antrag kann über den entsprechenden Online-Schalter gestellt werden. Der Schalter wird geschlossen, sobald die bereitgestellten Mittel erschöpft sind.

Der Aufruf für die Errichtung und Bereitstellung von Wohnheimen mit allen Informationen im Detail ist auf der Internetseite des Ministeriums für Universität und Forschung abrufbar.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

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