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Fahrdienst für Kinder mit Behinderung: Land kommt Kontrollpflicht nach

Die Abteilung Bildungsförderung wacht darüber, dass der Fahrdienst für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ordnungsgemäß funktioniert. Derzeit gibt es 142 Beanstandungen.

Im Rahmen einer offenen Ausschreibung wurde Ende April der vorläufige Zuschlag für den Fahrdienst für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an den Betreiber "Alpin-Bus Service srl" erteilt. Bei der bisherigen Durchführung des Dienstes kam es landesweit zu Schwierigkeiten. Die Abteilung Bildungsförderung ist ihrer Kontrollpflicht nachgekommen und hat in den vergangenen Wochen 142 Beanstandungen aufgrund verschiedener Mängel ausgesprochen. Dem Betreiber des Dienstes steht nun das Recht zu, auf die Mängelliste zu antworten. Daraufhin kann die zuständige Abteilung Vertragsstrafen und Maßnahmen ausstellen.

"Die Aufgabe der Landesverwaltung ist es – völlig unabhängig davon, wer den Dienst ausführt – darüber zu wachen, dass der Dienst ordnungsgemäß funktioniert. Dies verlangen wir auch vom derzeitigen Betreiber", erklärt Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel. Die Landesverwaltung müsse sich an Verfahren und Fristen halten, die Kontrollen würden aber laufend, präzise und konsequent durchgeführt. "Klarzustellen ist, dass dies gerade in dieser Phase eine ureigene Aufgabe der Verwaltung und nicht der Politik ist."

Darüber hinaus teilt die Landesverwaltung mit, dass ein Rekurs des bisherigen Betreibers beim Verwaltungsricht eingegangen sei. Dieses werde sich in Kürze damit befassen. 


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