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Erste Sitzung des neuen technischen Landesbeirats

Um Synergien für die Umsetzung künftiger Projekte ging es bei der ersten Sitzung des neu ernannten Technischen Landesbeirats am 27. Juni mit Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Bianchi.

Bei seinem ersten Treffen am 27. Juni in Bozen hat der neue Technische Landesbeirat mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Hochbau- und Vermögenslandesrat Christian Bianchi über das künftige Programm des Gremiums gesprochen. Die Landesregierung hatte im Mai 2024 die Mitglieder der Gruppe ernannt.  "Der Technische Beirat ist ein sehr wichtiges Gremium, und die Zusammenarbeit ist entscheidend für die Umsetzung zahlreicher Projekte, die alle unsere Gemeinden betreffen", betonte Landesrat Bianchi, der im Beirat den Vorsitz führt.

Der Technische Landesbeirat bleibt für die gesamte Dauer der Legislaturperiode im Amt. Er besteht aus neun Mitgliedern. Er wird je nach den zu prüfenden Projekten durch weitere Mitglieder ergänzt.

Gremium berät Verwaltungen bei Bauvorhaben

Der aktuelle Beirat setzt sich zusammen aus Landesrat Bianchi (Vorsitzender), Andrea Sega und Stefan Bauer (Abteilung Hochbau und technischer Dienst), Johannes Strimmer und Augustin Hueber (Abteilung Tiefbau), Elisabeth Ebner und Marion Cagalli (Expertinnen für das öffentliche Bauwesen), Claudia Plenk-Hier und Waltraud Röggla (Expertinnen für Landschaftsschutz), Matteo Marini und Joachim Dorfmann (Vertreter der Geologen), Arianna Villotti und Elena Barazzuol (Vertreterinnen des  Amtes für Brandverhütung), Flavio Mussner und Ivan Stuflesser (Vertreter der Ingenieurkammer), Gerlinde Prugg und Barbara Bruccoleri (Vertreterinnen der Architektenkammer).

Der Technische Landesbeirat bietet den öffentlichen Verwaltungen sowie privaten Bauherren technische, administrative und wirtschaftliche Beratung zu den eingereichten Vorprojekten im Bereich öffentliche Arbeiten. Das Gremium hat die Aufgabe, Projekte für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Schulen, Theatern, Studentenwohnheimen und Sportanlagen sowie Projekte für Wasserleitungen, Abwasserkanäle, Kläranlagen und Abfallentsorgungsanlagen zu prüfen. Die Landesverwaltung kann dem Beirat Studien, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung und Abrechnung von öffentlichen Bauvorhaben zur Prüfung vorlegen.   


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