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Unterstützung für Imkereisektor: Kriterien festgelegt
Die Gelder stammen zu 70 Prozent aus dem nationalen Rotationsfonds und zu 30 Prozent aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL); aufgrund der Anzahl der Bienenvölker wurden Südtirol 374.579, 88 Euro für das Programm vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 zugewiesen. "Bienen sind ein wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Produktion. Einerseits sind sie für die Bestäubung in den Obstkulturen unabdingbar, andererseits sind auch die Bienenprodukte aus Südtirol hochwertige Nahrungsmittel", sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
Walcher hat der Landesregierung die Kriterien für die Vergabe der Gelder vorgelegt, diese wurden verabschiedet (Infos: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Imkerei - Gewährung von Staats/EU-Beiträgen). Förderbar sind demnach technische Assistenz, Beratung, Schulung, Information und fachlicher Wissensaustausch, Vernetzung für Imkerinnen, Imker und Imkerorganisationen, Bekämpfung von Bienenkrankheiten und die Unterstützung des Verkaufs von qualitativ hochwertigen Bienenprodukten, aber auch Maßnahmen zum Erhalt der Bienenpopulation und zur Rationalisierung der Bienenwanderung. Voraussetzung ist in allen Kategorien der Sitz des Verbands oder des einzelnen Imkers, der einzelnen Imkerin in Südtirol und der Nachweis der Tätigkeit. Anträge müssen direkt über das Internetportal https://www.sian.it gestellt werden und werden vom Landesamt für Viehzucht kontrolliert. Die Anträge von Imkerorganisationen können ab sofort bis zum 15. September 2024, und jene von Imkerinnen und Imkern vom 1. Dezember 2024 bis 31. Jänner 2025 eingereicht werden. Ausbezahlt wird bis zur Erschöpfung der Mittel beziehungsweise entsprechend einer Rangordnung.
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