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Autonomiereform: Arbeiten gehen weiter
ROM (LPA). Die Verhandlungen zur Reform des Autonomiestatuts von Südtirol und Trentino schreiten planmäßig voran. Nach dem heutigen Arbeitstreffen im Regionenministerium unter dem Vorsitz von Minister Roberto Calderoli berichtete Landeshauptmann Arno Kompatscher von einem konstruktiven Austausch. „Wir gehen davon aus, dass der enge Zeitplan eingehalten werden kann, und es möglich sein wird, den Entwurf wie geplant im November dem Ministerrat zur Genehmigung vorzulegen“, sagte Kompatscher nach der Sitzung. Die technische Arbeitsgruppe hatte am 16. Oktober 2024 die Arbeiten aufgenommen (LPA berichtete).
Wiederherstellung autonomer Zuständigkeiten
Die Reform zielt darauf ab, die autonomen Zuständigkeiten Südtirols und des Trentino wiederherzustellen und den Spielraum für die autonome Gesetzgebung auszuweiten. In Folge der Verfassungsänderung von 2001 hatte der Verfassungsgerichtshof mit mehreren Entscheidungen wichtige Kompetenzen des Landes Südtirol eingeschränkt. Es geht insbesondere um die Kompetenzbereiche Ordnung der Landesämter und des Personals, Raumentwicklung, Bauwesen, Straßenwesen, Handel und Energie. Auch die Zuständigkeit für den Schutz der Umwelt und des Ökosystems ist Gegenstand der Verhandlungen.
Hintergrund und bisherige Schritte
Der aktuelle Reformprozess hatte nach der programmatischen Erklärung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im Oktober 2022 begonnen, in der sie den Willen zur Wiederherstellung der Autonomiestandards von 1992 bekundet hatte. Diese Standards waren entscheidend für die Streitbeendigungserklärung vor den Vereinten Nationen.
Mit den vier italienischen Regionen mit Sonderstatut sowie der Autonomen Provinz Trient erarbeitete Südtirol einen Verfassungsgesetzentwurf, den Kompatscher im Oktober 2023 Meloni überreichte. Im März 2024 erläuterte Kompatscher im Landtag den Entwurf. Dieser Entwurf dient als Grundlage für Diskussionen in der technischen Arbeitsgruppe.
Fortgang der Arbeiten
Anfang Oktober 2024 beschloss die römische Regierung, die Autonomiereform anders anzugehen: Statt eines einheitlichen Verfassungsgesetzentwurfs für alle fünf Regionen mit Sonderstatut wird jede Region einzeln Reformvorschläge aushandeln. Den Anfang machte die Region Trentino-Südtirol. Die Arbeitsgruppe nahm am 16. Oktober 2024 die Tätigkeit auf.
Um die Öffentlichkeit laufen über den Fortgang der Arbeiten zu informieren wurde eine eigene Internetseite zur aktuellen Autonomiereform eingerichtet.