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Sicherheit: Rahmenabkommen mit Innenministerium
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (12. November) einen Entwurf des Rahmenabkommens zwischen dem Land Südtirol und dem Innenministerium genehmigt, um Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit und Gewaltprävention zu koordinieren. Dieses Abkommen soll eine langfristige Zusammenarbeit im institutionellen und finanziellen Sinne zwischen Staat und Land festigen. Die Landesregierung ermächtigte Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Unterzeichnung des Abkommens. Die Unterzeichnung erfolgt gemeinsam mit Innenminister Matteo Piantedosi am Donnerstag, 14. November, bei der Sicherheitskonferenz im NOI Techpark in Bozen.
"Dieses Abkommen ermöglicht es uns im Sinne des Regierungsprogramms, die staatlichen Sicherheitsbehörden zu unterstützen, um das Sicherheitsempfinden sowie das Sicherheitsniveau in Südtirol weiter zu verbessern", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.
Im Abkommen sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die durch separate Vereinbarungen umgesetzt werden können, wobei auch deren Kosten geschätzt wurden. Unter anderem sieht das Abkommen vor, dass das Land Südtirol der Quästur von Bozen bei Bedarf vorübergehend Personal für administrative Tätigkeiten zur Verfügung stellen kann – so wie dies bereits für das Ausstellen von Reisepässen geschehen ist (LPA hat berichtet).
Zudem wird es der Quästur und dem Landeskommando der Carabinieri ermöglicht, den Safety Park kostenlos für Fahrtrainings zu nutzen. Das Land Südtirol kann zudem Ausrüstungen für die Quästur von Bozen und das Landeskommando der Carabinieri beschaffen und Beratungs-, Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen durch qualifiziertes Personal der Staatspolizei und der Carabinieri für Schülerinnen und Schüler, Landesbedienstete und lokale Polizeikräfte organisieren. Das Land sagt zudem eine Zusammenarbeit bei der Suche nach Wohnraum für Ordnungskräfte zu, die im Landesgebiet tätig sind.
Die finanziellen Aufwendungen für diese Sicherheitsmaßnahmen werden im Rahmen des Beitrags des Landes Südtirol zur Sanierung der öffentlichen Finanzen gemäß Artikel 79 des Autonomiestatuts für Trentino-Südtirol berücksichtigt.