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Landesregierung genehmigt neues Landestarifverzeichnis
BOZEN (LPA). Mit 30. Dezember dieses Jahres tritt in Südtirol das neue Landestarifverzeichnis für ambulante Facharztleistungen, Diagnosen und Laboruntersuchungen in Kraft: Die Landesregierung hat es in ihrer heutigen (26. November) Sitzung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner genehmigt.
Das neue Verzeichnis übernimmt 2.108 Gesundheitsleistungen vom Tarifverzeichnis auf staatlicher Ebene. Dazu kommen noch 84 zusätzliche WBS-Leistungen (Wesentliche Betreuungsstandards), die nur auf Landesebene garantiert werden, sowie 35 Leistungen, die infolge der Zusammenlegung von bereits bestehenden WBS-Leistungen und Krankenhausleistungen resultieren. Dies ergibt eine Gesamtanzahl von 2227 Leistungen, die vom öffentlichen Gesundheitssystem in Südtirol erbracht werden. Ab dem 30. Dezember 2024 werden somit alle Gesundheitsleistungen nach dem neuen Verzeichnis verschrieben. Das bisherige Verzeichnis bleibt voraussichtlich noch für ein Jahr bis zum 30. Dezember 2025 aufrecht, sodass Rezepte, die noch nach dem herkömmlichen System ausgestellt wurden, noch bis Dezember 2025 gültig bleiben und eingelöst werden können. Die Umstellung erfolgt automatisch, die Patientinnen und Patienten brauchen weiter nichts zu tun.
Eine wichtige Änderung ergibt sich mit der Einführung des neuen Verzeichnisses für die Vormerkung von Gesundheitsleistungen: Erstmals wird auf staatlicher Ebene eine Maximaldauer für die Vormerkbarkeit von Leistungen eingeführt. Demnach sind Verschreibungen, die nach dem neuen Tarifverzeichnis (also ab 30. Dezember 2024) ausgestellt werden, innerhalb sechs Monate beziehungsweise 180 Tage vorzumerken. Sobald ein Termin vereinbart ist, behält die Verschreibung ihre Gültigkeit bis zur Erbringung.
"Das neue Tarifverzeichnis führt klare Regeln für die Verschreibung von Leistungen und Vormerkung von Terminen ein. So haben wir Planungssicherheit und stellen sicher, dass alle Patientinnen und Patienten schnell und zuverlässig versorgt werden", unterstreicht Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Das neue Verzeichnis sieht auch zusätzliche Leistungen für die Bevölkerung vor, wie zum Beispiel die Verwendung torischer Linsen anstelle herkömmlicher Linsen zur Korrektur von Fehlern bei der Kataraktoperation bei Patienten, die die festgelegten klinischen Kriterien erfüllen. Damit wird die Versorgung zeitgerechter gestaltet und auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt.
Außerdem wird der Ablauf in den Arztpraxen und bei Terminvergaben einfacher. Die klaren Fristen helfen, die Wartezeiten besser zu planen und zu verkürzen. Die Übergangszeit von einem Jahr, in dem beide Verzeichnisse gelten, sorgt dafür, dass die Umstellung schrittweise erfolgen kann, ohne dass es zu Unterbrechungen in der Versorgung kommt.