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Landesregierung nimmt Anpassungen an Brandverhütungs-Verordnung vor

Künftig Protokoll über die brandschutztechnische Abnahme auch für strukturell und funktionell unabhängige Gebäudeteile möglich

BOZEN (LPA). Das Landesgesetz Nr. 18 vom 16. Juni 1992 regelt die allgemeinen Vorschriften für die Brandverhütung und über Heizungsanlagen. Gestern (3. Dezember) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Bevölkerungsschutzlandesrat Arno Kompatscher eine Änderung an der Verordnung über Brandverhütung und den Einbau und Betrieb Heizungsanlagen beschlossen. 

Demnach kann künftig das Protokoll über die brandschutztechnische Abnahme auch nur mehr auf strukturell und funktionell unabhängige Gebäudeteile, in denen brandschutztechnische Tätigkeiten ausgeübt werden, beziehen. Bisher musste die Abnahme das gesamte Gebäude oder die gesamte Anlage betreffen. Durch die Anpassung der Verordnung können künftig Gebäudeteile, die diese Merkmale erfüllen, zu unterschiedlichen Zeiten in Betrieb genommen werden.

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