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Unterhaltsvorschuss: Landesregierung passt Leistung an

Beträge, Auszahlungsdauer und Anspruchsberechtigung neu geregelt – 2023 wurden 2,2 Millionen Euro ausbezahlt

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag mehreren Neuerungen zum Unterhaltsvorschuss zugestimmt, Landesrätin Rosmarie Pamer hat diese heute (5. Dezember) erläutert. "Der Unterhaltsvorschuss ist ein Thema, das mich seit Amtsantritt begleitet hat. Nun konnten wir drei Maßnahmen gutheißen, für die die Gelder bereits im Haushalt 2025 vorgesehen sind", führte die Landesrätin aus. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Unterstützungsmaßnahme für Alleinerziehende, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil den vom Gericht festgelegten Beitrag nicht bezahlt. Das Land springt ein und zahlt einen Beitrag aus, der als Vorschuss gewährt und im Anschluss von dem nicht zahlenden Elternteil zurückverlangt wird.

Die Neuerungen betreffen die Anhebung der Maximalbeträge (je nach Anzahl der Kinder, der neue Maximalbetrag für ein Kind beträgt 369 Euro, vorher waren es 328 Euro), die Ausweitung der Leistung auf das 21. Lebensjahr des Kindes (bisher wurde der Beitrag nur bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt) und die Erhöhung des Faktors wirtschaftliche Lage von 2,2 auf 2,5. "Dies bedeutet, dass künftig mehr Betroffene um den Vorschuss ansuchen können. Dies ist wichtig, weil das Nichtbezahlen des Unterhaltes eine sehr belastende Situation für Eltern, aber auch für die Kinder sein kann", führte Landesrätin Pamer aus. Die Neuerungen werden voraussichtlich mit März 2025 greifen.

2023 haben 600 Alleinerziehende um den Beitrag vom Land angesucht, rund 921 Kinder waren davon betroffen. Vonseiten des Landes wurden 2,2 Millionen Euro ausbezahlt. Von rund 20 Prozent wurde der ausstehende Beitrag vom nicht zahlenden, unterhaltspflichtigen Elternteil rückerstattet.

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