News
Längere Fristen für die Antragstellung und rückwirkende Anerkennung
BOZEN (LPA). Wer beim Eintritt in die öffentliche Verwaltung mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung mitbringt, kann auf ein höheres Einstiegsgehalt zählen, sofern die zuvor ausgeübten Tätigkeiten einen Mehrwert darstellen. Um die Anerkennung zu erleichtern, hat Personallandesrätin Magdalena Amhof einen Beschluss vorgelegt, den die Landesregierung am 19. Dezember genehmigt hat.
"Wenn berufliche Erfahrung dem Arbeitgeber zugutekommt, sollte sich das in der Vergütung widerspiegeln – unabhängig davon, wo sie erworben wurde. Dies ist eine von zahlreichen Maßnahmen, die wir in den vergangenen zwei Jahren ergriffen haben, um den Einstieg oder Wechsel in die öffentliche Verwaltung attraktiver zu gestalten", erklärt Landesrätin Amhof. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Längere Fristen für Beantragung, rückwirkende Auszahlung
Neue Bedienstete haben künftig deutlich mehr Zeit, um den entsprechenden Antrag zu stellen. Waren es bisher 30 Tage ab Dienstantritt, läuft die Frist in Zukunft erst mit Ende der vorgesehenen Probezeit ab. Der Antrag wird dann von der Führungskraft bewertet und an die Personalabteilung weitergeleitet. Die Berufserfahrung wird künftig rückwirkend ab Beginn des Dienstverhältnisses anerkannt, und zwar bereits ab einer Erfahrung von zwei Jahren – bisher waren es acht.
Bewertung der Berufserfahrung durch direkt Vorgesetzte
Die Bewertung der Berufserfahrung obliegt künftig nicht mehr der Personalabteilung des Landes, sondern der direkt vorgesetzten Führungskraft. "Dadurch haben wir ein weiteres wichtiges Führungsinstrument geschaffen. Denn die Vorgesetzte oder der Vorgesetzte kann am besten einschätzen, wie relevant die Erfahrung für die neuen Aufgaben ist und hat auch ein Interesse daran, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Team zu gewinnen", erklärt Amhof.
Anerkennung für affine Tätigkeiten, Aufgaben und Funktionen
Je nach Übereinstimmung früherer Tätigkeiten mit dem neuen Aufgabenbereich, wird die Berufserfahrung zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent anerkannt und mit entsprechenden Gehaltsvorrückungen honoriert. Arbeitsverhältnisse in anderen öffentlichen Körperschaften des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags werden in der Regel zur Gänze anerkannt, sofern der Dienst in derselben Funktionsebene oder einem vergleichbaren Berufsbild geleistet wurde. Liegen diese Dienste länger als acht Jahre zurück, werden sie zu 75 Prozent anerkannt.
