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Ortspolizei: Gesetzentwurf für Ausbau und Stärkung genehmigt
BOZEN (LPA). Die Ortspolizei soll umfassend aufgewertet, personell aufgestockt und besser ausgebildet werden: Dem entsprechenden Gesetzentwurf von Sicherheits-Landesrätin Ulli Mair hat die Landesregierung am 19. Dezember zugestimmt. Über ein Anreiz-System sollen die Gemeinden zur Umsetzung der Maßnahmen animiert werden.
Seit Beginn des Jahres hat das Ressort für Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention - gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden und der Ortspolizei - intensiv an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs gearbeitet. Ein erster Entwurf wurde im März von der Landesregierung positiv begutachtet, worauf der Entwurf am 9. Oktober den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vorgestellt wurde.
"Mit dem Gesetzentwurf möchte ich Anreize schaffen, damit alle Gemeinden über eine Ortspolizei verfügen und damit wir die flächendeckende Ortspolizei als Partner und ersten Ansprechpartner in der öffentlichen Sicherheit auffassen, auch als Bindeglied zu den staatlichen Sicherheitskräften", betont Landesrätin Mair.
Ortspolizei als vollwertiges Glied des Präventions- und Sicherheitssystems
Die von Landesrätin Mair vorgestellten Neuerungen sollen die Ortspolizei aufwerten: "Wir geben der Ortspolizei damit den Stellenwert, den sie verdient - als professionelle, verlässliche, zweisprachige Kraft für Sicherheit und Ordnung im Land", sagt Mair. Das bedinge auch, dass die Ortspolizei nicht als reines Straf- und Kontrollorgan, sondern zunehmend als gleichwertiges Glied des Präventions- und Sicherheitssystems angesehen werde.
In Zukunft ist jede Gemeinde angehalten, über einen Ortspolizei-Korps zu verfügen, welcher von der Gemeinde selbst, von einer Bezirksgemeinschaft oder über eine übergemeindliche Zusammenarbeit geführt werden könne. Letzteres könne vor allem für kleine Gemeinden eine interessante Lösung sein, betont Mair. Ein Korps setzt sich aus mindestens 7 Angehörigen der Ortspolizei zusammen (Hilfspersonal und Verwaltungspersonal ausgeschlossen) und wird von einem Kommandanten geleitet.
Richtwert von einem Ortspolizisten auf 1.000 Einwohner
Der Gesetzentwurf, der nun dem Landtag zur Begutachtung vorgelegt wird, sieht bezüglich der Anzahl an Ortspolizisten pro Gemeinde einen Richtwert von einem Beamten (Vollzeitäquivalent) auf 1.000 Einwohner vor. "Die aktuelle Personalausstattung in Südtirol liegt im Landesdurchschnitt bei etwa 1 zu 2.000, wobei die größeren Gemeinden und die touristischen Gemeinden vielfach heute schon den Wert von 1 zu 1.000 einhalten", schildert Mair die aktuelle Situation.
Mit zusätzlicher Landesfinanzierung zum Ziel
Zumal der Richtwert für die Gemeinden nicht verpflichtend ist, soll die Erreichung über eine "großzügige zusätzliche Landesfinanzierung" herbeigeführt werden. "Diese Finanzierung betrifft sowohl den Richtwert selbst als auch die Förderung einer übergemeindlichen Führung. Zudem greift sie auch für Gemeinden, welche den Dienst bereits heute im Sinne des Richtwertes ausgebaut haben", präzisiert Mair. "Sollte eine Gemeinde entscheiden, den Dienst nicht auszubauen bzw. in einem bestimmten Ausmaß anzubieten, gibt es keine Sanktionen, aber auch keine zusätzliche Finanzierung", schließt Mair. Das Gesetz lässt operativ entweder die Finanzierung im Rahmen der Gemeindenfinanzierung oder eine selbstständige Finanzierungsschiene offen.
Für die Ortspolizisten sind im Gesetzentwurf eine verpflichtende Grundausbildung und eine ständige Weiterbildung vorgesehen.
