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Bushaltestellen: Neue Regeln für Zuschüsse

Die Landesregierung hat die Förderrichtlinien für Bushaltestellen genehmigt. "Wir wollen Gemeinden beim Bau unterstützen und Sicherheit und Komfort für die Fahrgäste verbessern", sagt LR Alfreider.

Die von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider vorgelegten neuen Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen für die Errichtung und Anpassung der Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat die Landesregierung heute (21. Juni) genehmigt. "Unser Ziel ist es, multi- und intermodalen Mobilität zu fördern", betonte Alfreider. Der Fokus liege dabei auf öffentlicher und bewegungsaktiver Mobilität. So sollen laut Alfreider neue Haltestellen möglichst in das lokale Fuß- und Radwegnetz eingebunden und barrierefrei zugänglich sein. "Durch die neu geregelten Förderungen wollen wir die Gemeinden beim Bau oder der Instandhaltung der Haltestellen unterstützen und vor allem die Sicherheit und den Komfort für die Fahrgäste weiter verbessern", sagte Alfreider.

Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinden – Mehr Komfort für die Fahrgäste

Die Richtlinien wurden zuvor mit den Vertretern des Rates der Gemeinden besprochen. "Mehrere Vorschläge, die wir im Sinne der Gemeinden eingebracht haben, wurden aufgenommen, und auch die Gesuchstellung für die Gemeinden wurde vereinfacht", zeigt sich der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer zufrieden.

Nach den neuen Richtlinien gibt es Beiträge für besonders aufwändige Arbeiten. Darunter fallen Arbeiten, deren zulässige Ausgaben 20.000 Euro pro Haltestelle überschreiten. Um einen Förderbeitrag zu erhalten, müssen die Projekte höheren Standards als bisher entsprechen. Somit müssen die Haltestelle einen erhöhten und barrierefrei erreichbaren Wartebereich haben ebenso wie eine Haltestellentafel, einen Fahrplanhalter und eine Bodenmarkierung. Um die Standards weiter zu erhöhen, werden Sitzgelegenheiten, Vorbereitung für die dynamische Fahrgastinformation, Mülleimer, ein taktiles Leitsystem, Radabstellanlagen, Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, Parkplätze für Personen mit Behinderungen, Beleuchtungen und Straßenüberquerungshilfen empfohlen.

Gesuchstermine sind der 31. März und der 30.  September

Für eine Förderung anerkannt werden nur Ausgaben für den Bau und die Anpassung von Bushaltestellen. "Die Anträge für einen Zuschuss müssen mit einem genehmigten Ausführungsprojekt innerhalb 31. März oder 30. September jeden Jahres telematisch im Landesamt für Personenverkehr eingereicht werden", erklärt der Direktor des Mobilitätsressorts, Martin Vallazza. Die Anträge werden von einer Kommission anhand einer vorgegebenen Matrix bewertet.


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