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Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption
Veröffentlichung der Ernennung des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung in der Landesmobilitätsagentur im Sinne des Artikels 1, Absatz 7 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 und der Ernennung des Transparenzbeauftragten der Landesmobilitätsagentur im Sinne des Artikels 18 der GvD. Vom 8. April 2013, Nr. 39 und des Artikels 43 des GvD. Vom 18. März 2013, Nr. 33 – Umsetzung.
Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung 2014 - 2016
Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung 2015 - 2017
Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung 2016 - 2018
Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung 2017 - 2019
Genehmigung des Dreijahresplans für die Korruptionsvorbeugung 2014
Genehmigung des Dreijahresplans für die Korruptionsvorbeugung 2015
Genehmigung des Dreijahresplans für die Korruptionsvorbeugung 2016
Genehmigung des Dreijahresplans für die Korruptionsvorbeugung 2017
Periodischer Bericht über die Umsetzung der Vorgaben des Antikorruptionsplanes bis zum 31/05/2014
Periodischer Bericht über die Umsetzung der Vorgaben des Antikorruptionsplanes bis zum 30/09/2014
Periodischer Bericht über die Umsetzung der Vorgaben des Antikorruptionsplanes bis zum 05/07/2016
Periodischer Bericht über die Umsetzung der Vorgaben des Antikorruptionsplanes bis zum 30/06/2017
Bericht der Prüfstelle des Dreijahresplans für die Korruptionsvorbeugung
Jahresbericht seitens des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption Jahr 2014
Jahresbericht seitens des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption Jahr 2015
Jahresbericht seitens des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption Jahr 2016
Jahresbericht seitens des Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption Jahr 2017
Plan für die Korruptionsvorbeugung - Aktualisierung 2016
Genehmigung des Plans für die Korruptionsvorbeugung - 34_2016
Ernennung des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung